Nachbesichtigungen
In ausgesuchten Fällen werden reparierte Fahrzeuge im Auftrag der regulierenden Versicherung nachbesichtigt.
Dies dient zur Prüfung, ob die in Rechnung gestellten Leistungen auch tatsächlich erbracht wurden.
Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Reparatur wird die tatsächlich erbrachte Leistung kalkuliert und mit der Reparaturwerkstätte ein entsprechender Rechnungsabzug vereinbart.